- Auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg wird ein durchgehendes Parkverbot für LKW erlassen.
- Paulser Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab der Ex- Feuerwehrhalle (Haus Nr. 28) in Richtung Zentrum St. Pauls.
- Unterrainer Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab dem Parkplatz "Unterdorf" in Richtung Zentrum St. Pauls.
"Herbstduft"
Am Sonntag, 8. Oktober 2023, gilt von 7 bis 20 Uhr auf den Parkplätzen beim Pfarrwidum auf dem Paulser Platz ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung.
Wochenmarkt
Immer montags eines jeden Jahres, im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober 2023 und in der Zeit von 0 bis 14 Uhr, gilt auf dem öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg bei der Grundschule St. Pauls (in der dritten Doppelreihe auf den sechs nördlichen Autoabstellplätzen) ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung.
Happymarkt
An folgenden zwei Samstagen, 27. Mai und 28. Oktober 2023, gilt jeweils von 6 bis 18 Uhr in St. Pauls folgende Verkehrsregelung:
- Parkverbot mit Zwangsabschleppung von 0 bis 24 Uhr auf der ersten Parkreihe auf der Nordseite und auf den zwei doppelten Parkreihen auf der Nordseite und auf den zwei doppelten Parkreihen (bis Zugang Schulhof) auf dem öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg.
Schulstraßen
- In der Paulser Straße werden folgende Vorkehrungen getroffen: Fahrverbot für Fahrzeuge von 7.15 bis 8 Uhr in der Paulser Straße für 100 Meter in Richtung Zentrum St. Pauls bis zum Haus Nummer 40.