- Auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg wird ein durchgehendes Parkverbot für LKW erlassen.
- In der Paulser Straße gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h in beiden Fahrtrichtungen ab der Maderneidstraße bis zum Haus Nr. 28.
- Paulser Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab der Ex- Feuerwehrhalle (Haus Nr. 28) in Richtung Zentrum St. Pauls.
- Unterrainer Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab dem Parkplatz "Unterdorf" in Richtung Zentrum St. Pauls.
- Vom 12.09.2024 bis zum 13.09.2024, von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt in der Paulser Straße beim Haus Nr. 22 eine abwechselnde Einbahnregelung . Der Verkehrs wird mittels Lotsen geregelt.
- Vom 26.08.2024 bis zum 30.09.2024, täglich von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, gilt in folgenden Straßenabschnitten eine abwechselnde Einbahnregelung:
- Max Sparer Straße: beim Haus Nr. 165;
- Krafussweg: beim Haus Nr. 15;
- St. Justina Weg: beim Haus Nr. 8;
- Franz Obersteiner Gasse;
- Pranzollweg: von der Kreuzung mit der Jesuheim Straße bis zum Haus Nr. 28;
- Lambrechtsweg: von der Kreuzung mit der A. Hofer Straße bis zum Haus Nr. 1;
- Schloß Warth Weg: vom Haus Nr. 20 bis zum Haus Nr. 33;
- Aichweg: beim Haus Nr. 10A;
- Unterrainer Straße: beim Haus Nr. 81;
- Seitenstraße der Weinstraße (Tritschtal);
Die Fahrzeuge der Anrainer und Busse müssen im Schritttempo fahren und können bei Notwendigkeit kurzfristig angehalten werden. Der Verkehr wird mittels Ampel, Lotsen oder Schilder geregelt.
Vom 09.09.2024 bis zum 09.10.2024, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, in folgenden Straßenabschnitten folgende Verkehrsregelung :
• abwechselnde Einbahnregelung und Schließung des Gehsteiges im St. Justina Weg vom Paulser Platz bis zum Haus Nr. 46;
• abwechselnde Einbahnregelung im Aichweg ab der Kreuzung mit dem St. Justina Weg (Haus Nr. 27) bis zum Haus Nr. 30;
• Schließung des Aichweges für den Fahrzeugverkehr vom Haus Nr. 30 bis zum Haus Nr. 60; die Umleitung des Fahrzeugverkehrs wird an Ort und Stelle ausgeschildert;
• abwechselnde Einbahnregelung und Schließung des Gehsteiges im Aichweg, ab der Kreuzung mit dem St. Justina Weg (Haus Nr. 41) bis zum Haus Nr. 110;
• abwechselnde Einbahnregelung im St. Justina Weg (Bauernfeind) ab dem Haus Nr. 30 bis zum Haus Nr. 38;
Die Fahrzeuge und Busse müssen im Schritttempo fahren und können bei Notwendigkeit kurzfristig angehalten werden;
Der Verkehr wird mittels Ampel oder Lotsen geregelt;
Die Busse werden nicht umgeleitet;
Innerhalb der ob genannten Zeitspanne wird der Verkehr in den, von den Arbeiten, betroffenen Teilstücken entsprechend geregelt.
- Vom 09.09.2024 bis zum 20.09.2024, von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt im Schloß Warth Weg beim Haus Nr. 23 eine abwechselnde Einbahnregelung; der Verkehr wird mittels Ampel oder Lotsen geregelt.
Asphaltmalerei
- am 19.09.2024 gilt von 7.45 Uhr bis 12.45 Uhr im Schulweg, ab der Kreuzung mit dem Schloß-Warth-Weg bis zum Haus Nr. 6 ein Fahrverbot
Gebührenpflichtige Parkplätze in der Gemeinde Eppan - Abänderung der Gebühren
Auf folgenden öffentlichen Parkflächen in der Gemeinde Eppan werden ab 17. Juni die neuen Parktarife angewandt:
- Albertus-Magnus-Parkplatz, Hans-Weber-Tyrol-Platz, Bahnhofplatz (entlang des Lebensmittelgeschäftes), Kapuzinerstraße (Parkplatz entalng der südlichen und östlichen Begrenzungsmauer der Bibliothek), Maria-Rast-Weg - Parkplatz Gieseck, Parkplatz auf dem Michaelsplatz, Parkplatz Girlaner Platz und St.-Martin-Straße (Südseite der Pfarrkirche), Parkplatz Schloss-Warth-Weg ("Kössler"), Parkplatz Schloss-Warth-Weg, Parkplatz Schulweg (rechtsseitig), Parkplatz Bahnhofstraße (ab der Kreuzung mit dem Sillweg und bis zur Zufahrt zum Haus Nr. 60), Parkplatz St.-Martin-Straße und andere gebührenpflichtige Parkplätze in den Ortszentren:
die erste halbe Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro; - Parkplatz Hocheppanerweg Weg: Parktarif prot Tag 4,50 Euro;
- Parkplatz in der Bozner Straße (Tetterparkplatz): die erste Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
- Oberer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 1): Parkdauer bis zu drei Stunden: 3 Euro, Parkdauer von drei bis fünf Stunden: 4,50 Euro; Parkdauer über fünf Stunden: 6,00 Euro;
- Unterer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 2): nur Personenkraftwagen mit einem Parktarif von 2 Euro pro Stunde
Radspur
Entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
Schulstraßen
- In der Paulser Straße werden folgende Vorkehrungen getroffen: Fahrverbot für Fahrzeuge von 7.15 bis 8 Uhr in der Paulser Straße für 100 Meter in Richtung Zentrum St. Pauls bis zum Haus Nummer 40.