Seniorenbeirat (2020 - 2025)

Im Sinne des Artikel 48 der geltenden Gemeindesatzung wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 84 vom 17. Dezember 2020, für die Dauer der Amtsperiode der Seniorenbeirat, bestehend aus dem für den Sachbereich zuständigen Gemeindereferenten und acht Mitgliedern, ernannt.

Mitglieder

Ersatzmitglieder

DEU