Private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen

Beginn der Tätigkeit / Aufstockung von Gästebetten


Seit dem Bettenstopp, welcher mit dem Dekret des Landeshauptmanns vom 26. September 2022, Nr. 25 in Kraft getreten ist, muss vor Beginn der Tätigkeit oder vor der Aufstockung von Betten ein Antrag für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene gestellt werden.
Nach Zuweisung derselben, muss die Meldung (Beginn, Aufstockung) bezüglich Privatzimmervermietung (jede Vermietung von privaten Wohneinheiten - Wohnungen oder Zimmer) über den  SUAP- Schalter der Gemeinde eingereicht werden.


Änderungen / Auflassung der Tätigkeit


Alle Meldungen (Änderung, Übertrag, Löschung) bezüglich Privatzimmervermietung (jede Vermietung von privaten Wohneinheiten - Wohnungen oder Zimmer) sind über den SUAP- Schalter der Gemeinde zu übermitteln. Hier der Link zum digitalen SUAP- Schalter. 


Alle Informationen zu diesem Dienst finden Sie hier (Bürgernetzwerk Südtirol). 

Zuständig

DEU