Allgemeine Information
Geringfügige Eingriffe in die Natur und Landschaft werden vom Bürgermeister mit einem vereinfachten Verfahren gebilligt. Zu den geringfügigen Eingriffen zählen unter anderen der Bau von Wegen, Erdbewegungen, das Errichten von Stützmauern, Ablagerungen von Aushubmaterial, Materialentnahme und Planierungen.
Das vereinfachte Verfahren gilt laut Art. 103, Absatz 11 des LG vom 10.07.2018, Nr. 9 weiterhin für die Eingriffe, die im Dekret des Landeshauptmannes vom 06.11.1998, Nr. 33 in geltender Fassung unter Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a), b), c), d), e) und f) angeführt sind.
Folgende Arbeiten können unter anderem mit einer Ermächtigung durchgeführt werden:
- Bau von Wegen
- Erdbewegungsarbeiten für die unterirdische Verlegung von Leitungen
- Errichtung von Stützmauern im ladnwirtschaftlichen Grün
- Ablagerung von Aushubmaterial
- Materialentnahme
- Planierungen von landwirtschaftlich genutzten Kulturflächen unter 1600 m Meereshöhe
Voraussetzungen
Die Ermächtigung kann nur an den Grundstückseigentümer bzw. Gebäudeeigentümer oder an eine andere berechtigte Person erteilt werden.
Erforderliche Dokumente
- Antrag um Erteilung eines Bagatelleingriffs
- Mappenauszug, Lageplan, Skizze (je nach Bauvorhaben)
- Zustimmung aller Grundeigentümer
- Fotodokumentation
Formulare
Antrag Bagatelleingriffe