Die Teilnahme an Märkten wie Flohmärkten oder Themenmärkten (z. B. Weihnachtsmärkten) ist für Hobbyisten künftig nur mit einem offiziellen Erkennungsausweis möglich. Diese Regelung basiert auf dem Beschluss der Landesregierung vom 4. Juni 2014, Nr. 435, und dient der transparenten Erfassung und Kontrolle nichtgewerblicher Verkaufstätigkeiten. Seit Mai 2025 können interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde Eppan a.d.W. den Erkennungsausweis bei der Orts- und Verwaltungspolizei Eppan a.d.W. beantragen.