Hobbyisten - Antrag auf Ausstellung des Erkennungsausweises

Erkennungsausweis zur Teilnahme an Flohmärkten und Themenmärkten

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flohmarkt

Für wen

Der Erkennungsausweis richtet sich an Personen, die gelegentlich und sporadisch Waren von geringem Wert verkaufen oder tauschen – etwa gebrauchte Gegenstände oder selbst hergestellte Produkte mit handwerklichem Charakter.

Beschreibung

Die Teilnahme an Märkten wie Flohmärkten oder Themenmärkten (z. B. Weihnachtsmärkten) ist für Hobbyisten künftig nur mit einem offiziellen Erkennungsausweis möglich. Diese Regelung basiert auf dem Beschluss der Landesregierung vom 4. Juni 2014, Nr. 435, und dient der transparenten Erfassung und Kontrolle nichtgewerblicher Verkaufstätigkeiten. Seit Mai 2025 können interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde Eppan a.d.W. den Erkennungsausweis bei der Orts- und Verwaltungspolizei Eppan a.d.W. beantragen.

So geht's

Das ausgefüllte Antragsformular ist zusammen mit zwei Stempelmarken und einem Foto im Büro der Orts- und Verwaltungspolizei einzureichen.

Was ist notwendig

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • 2 Stempelmarken zu à 16,00 €
  • 1 Passfoto

Was Sie erhalten

Sie erhalten einen Hobbyistenausweis, der maximal 18 Marktteilnahmen pro Jahr erlaubt.

Fristen und Fälligkeiten

Es gibt keine Fristen. Der Antrag kann laufend gestellt werden.

Der Erkennungsausweis erlaubt zu maximal 18 Marktteilnahmen pro Jahr.

Kosten

  • 2 Stempelmarken zu 16 €
  • für die Ausstellung des Ausweises fallen keine Kosten an

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

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Datei

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Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 27.03.2026, 12:11 Uhr