Die Gemeinde Eppan a.d.W. ist im Bezirksrat der Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland vertreten. Gemäß Artikel 12 der geltenden Satzung muss die Gemeinde dort mit drei Mitgliedern vertreten sein, wovon einer der italienischen Sprachgruppe angehören muss.
Der Bezirksrat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Bezirksgemeinschaft und befindet über die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt wird, und überwacht die gesamte Verwaltung der Bezirksgemeinschaft. Der Bezirksrat wird alle fünf Jahre erneuert. Die Amtsdauer des Bezirksrates fällt mit jener der Gemeinderäte zusammen. Der Bezirksrat bleibt bis zu seiner Neubestellung im Amt. Die Vertreter der Gemeinde bringen die Interessen von Eppan in den Bezirksrat ein und tragen dazu bei, dass Entscheidungen transparent, fair und zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden.