Der Gestaltungsbeirat ist ein beratendes Gremium im Bereich des Bauwesens und der Architektur, dessen Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise mit Gemeinderatsbeschluss geregelt sind. Bei der Zusammensetzung wurden die gesetzlichen Vorgaben zur Vertretung der Sprachgruppen sowie zur Vertretung von Frauen und Männern und der politischen Minderheit berücksichtigt.