Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft

Bürger welche das Dekret zur Erlangung der Staatsbürgerschaft erhalten haben, leisten den  Treueeid an die Italienische Republik vor dem Bürgermeister oder einer von ihm delegierten Person.

Dienst aktiv

Themen
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Für wen

Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in Eppan a.d.W., welchen das Einbürgerungsdekret zugestellt wurde.

Beschreibung

Die italienische Staatsbürgerschaft darf laut Gesetz erst infolge eines einschlägigen Einbürgerungsdekrets des Präsidenten der Italienischen Republik oder des Regierungskommissariats für die Provinz Bozen und nach Leistung des Treueeides auf die Italienische Republik sowie auf deren Verfassung und deren Gesetze erworben werden.

So geht's

Sind Sie in der Gemeinde Eppan a.d.W. wohnhaft und Ihnen ist das Einbürgerungsdekret zugestellt worden, dann müssen Sie die unten angeführten Unterlagen an das Standesamt übermitteln.

Was ist notwendig

Bei der Antragsstellung vorzulegen:

  • Einbürgerungsdekret
  • Reisepass/Aufenthaltsgenehmigung

Nachdem die notwendigen Dokumente von dem jeweiligen Herkunftsland abhängen können Sie sich im Standesamt vorab informieren.

Für die Umschreibung:

  • Originalausfertigung der Geburtsurkunde und/oder Trauurkunde übersetzt und von einer italienischen diplomatischen/konsularischen Behörde legalisiert;
  • Geburtsurkunde und/oder Trauurkunde mit Apostille;
  • mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtenregister und/oder Trauungsregister lt.  internationalem Modell 

 2 Stempelmarken zu jeweils 16,00 Euro

STANDESAMT 

Für alle Fragen und Informationen wenden Sie sich an unsere Standesbeamten im Rathaus - Erdgeschoss Zimmer 6 A/B oder senden Sie eine E-Mail an buergerdienste@eppan.eu oder rufen Sie uns an: Telefonnummer +39 0471 084 457.

Was Sie erhalten

Eidprotokoll des Schwurs.

Die italienische Staatsbürgerschaft und die neue Identitätskarte/Reisepass. 

Fristen und Fälligkeiten

Der Treueid muss innerhalb von 120 Tagen ab dem Erhalt des Einbürgerungsdekrets des Präsidenten der Italienischen Republik/ Regierungskommissariats für die Provinz Bozen  geleistet werden. 

Kosten

2 Stempelmarken zu jeweils 16,00 Euro

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 19.08.2026, 16:15 Uhr