1 - Willensbekundung zur Einäscherung zu Lebzeiten
Die Willensbekundung zur Einäscherung kann zu Lebzeiten in der Gemeinde hinterlegt werden:
- das Formular Willensäußerung zur Feuerbestattung/Aschenverstreuung vor dem Standesbeamten ausfüllen und eine Kopie des Personalausweises beilegen
- die Unterlagen beim Standesbeamten mit einer Stempelmarke à 16,00 Euro abgeben.
Die Erklärung zur Willensbekundung kann auch erfolgen durch:
- Notorietätsakt
- Testament
- Einschreibung bei der Gesellschaft SOCREM in Bozen
2 - Willensäußerung post mortem seitens der Familienangehörigen:
Die Willenserklärung zur Einäscherung kann vom Ehegatten oder, in dessen Abwesenheit, von dem nächststehenden Verwandten abgegeben werden. Wenn mehrere Verwandte desselben Grades anwesend sind, muss die Erklärung von der Mehrheit der Verwandten gleichen Grades unterzeichnet werden.
- das Formular zur Willensäußerung zur Feuerbestattung von Seiten des Ehepartners oder der Verwandten kann im Standesamt oder beim Bestatter ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie der Ausweise sowie einer Stempelmarke abgegeben werden;
- die Unterlagen werden beim Bestatter abgeben.
AUFBEWAHRUNG DER ASCHENURNE
Der Wunsch nach der Verwahrung der Aschenurne, mit der Verpflichtung, sie an einem sicheren und würdigen Ort aufzubewahren, kann von Verwandten oder Bekannten des Verstorbenen oder von einem Bevollmächtigten, der im Besitz der Kopie der Willenserklärung ist, eingereicht werden:
- das Formular Antrag um die Übergabe der Urne zur Verwahrung kann im Standesamt ausgefüllt und mit einer Kopie des Personalausweises und zwei Stempelmarken abgegeben werden.
- der Bürgermeister stellt dann eine Ermächtigung zur Überlassung und Aufbewahrung einer Urne aus.
VERSTREUUNG DER ASCHE
Es ist möglich, die Verstreuung von Asche zu beantragen:
Willensbekundung zu Lebzeiten:
- das Formular "Willensäußerung zur Feuerbestattung/Ascheverstreuung" herunterladen, ausfüllen, eine Kopie eines Personalausweises und die Erklärung des Verstorbenen beilegen; die Unterlagen beim Standesamt der Gemeinde abgeben.
Die Erklärung zur Willensbekundung kann auch erfolgen durch:
- einen schriftlichen Antrag an den Einäscherungsverband Socrem, Bozen
- mittels einer datierten und unterschriebenen Erklärung auf Papier, die beim Ableben der Person vom nächststehenden Verwandten beim Standesamt der Gemeinde, eingereicht werden kann.