Kleinkameras im Gebrauch der Beamten des Ortspolizeikorps

Die Verordnung regelt die Voraussetzungen, den Einsatzbereich und die Datenschutzbestimmungen für die Nutzung von Bodycams durch das Ortspolizeikorps der Gemeinde Eppan a.d.W.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

02.07.2020

Beschreibung

Diese Verordnung legt fest, unter welchen strengen Bedingungen die Beamten der Ortspolizei von Eppan sogenannte Bodycams (Kleinkameras) bei ihren Einsätzen verwenden dürfen. Die Kameras dürfen nur zur Verhinderung von Straftaten, zum Schutz der Beamten oder als Beweismittel eingesetzt werden. Die betroffenen Personen müssen über die Aufzeichnung informiert werden. Die aufgezeichneten Daten werden verschlüsselt und sicher gespeichert. Sie dürfen nur mit Genehmigung des Bürgermeisters oder der Gerichtsbehörden ausgelesen werden und werden maximal sechs Monate aufbewahrt, wenn sie nicht mehr für Ermittlungen benötigt werden.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

02.07.2020

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 25.09.2025, 10:52 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen