Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 5 vom 25.01.2018 wurde der Generalsekretär aufgrund eines öffentliches Wettbewerbs zum Generalsekretär der Gemeinde ernannt.
Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nimmt er zugleich die Funktion des Einzigen Projektverantwortlichen (EPV) wahr, da er die Gemeinde rechtlich und formal nach außen vertritt.