Gastgewerbe - zeitweilige Schließung

Laut Art. 42 des L.G. 14. Dezember 1988, Nr. 58 muss die zeitweilige Schließung eines gastgewerblichen...

Veröffentlichungsdatum:

23.10.2024

Lesedauer

< 1 Minute

Themen
Kategorien

Beschreibung

Laut Art. 42 des L.G. 14. Dezember 1988, Nr. 58 muss die zeitweilige Schließung eines gastgewerblichen Betriebes dem Bürgermeister der zuständigen Gemeinde angezeigt werden (siehe Formular).

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 10:57 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen für Bürger*innen und Unternehmen....

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.

Pressemitteilungen

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters, der politischen Organe und der Gemeindeämter.