Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen - 2025

In den Monaten Oktober bis Dezember wird die neue Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen 2025 durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine Stichprobenzählung...

Veröffentlichungsdatum:

20.10.2025

Lesedauer

2 Minuten

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Beschreibung

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

In den Monaten Oktober bis Dezember wird die neue Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen 2025 durchgeführt.  Es handelt sich dabei um eine Stichprobenzählung. Das bedeutet, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde von der Erhebung betroffen sind, sondern nur jene, die ein Schreiben des ISTAT/ASTAT erhalten haben.

In der ersten Phase wird die Zählung online über Computer durchgeführt.

Hinweis: 

  • Für die Gebietserhebung L2 endet die erste Phase bereits mit dem 11. November 2025 und der Zählungsbogen kann nur bis zu diesem Datum selbständig am Computer ausgefüllt werden.
  • Für die Listenerhebung endet die erste Phase mit dem 9. Dezember 2025 und der Zählungsbogen kann bis zu diesem Datum selbständig am Computer ausgefüllt werden.

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden eingeladen, den Zählungsbogen selbst am Computer auszufüllen. Zu diesem Zwecke haben sie ein Schreiben des ISTAT/ASTAT mit Angabe von Benutzername (= Steuernummer des Empfängers des Schreibens) und Passwort (PIN) erhalten, die für den Zugriff auf den Online-Fragebogen notwendig sind. 

2025 werden in unserer Gemeinde 2 Stichprobenerhebungen durchgeführt:

  1. die Listenerhebung: der Fragebogen betrifft alle Mitglieder des Haushaltes
  2. die Gebietserhebung L2: Der Fragebogen richtet sich nur an die Person, welche das Informationsschreiben erhalten hat.

Versuchen Sie es, es ist recht einfach! 

  • Aufrufen der Webseite: 
  • oben rechts können sie die Sprache auswählen: ITA (italienisch) DE (deutsch)
  • Zugriff auswählen
  • Username eingeben: = Steuernummer des Empfängers des Schreibens
  • Passwort (PIN) eingeben: laut Schreiben 
  • Login drücken und Sie können mit dem Ausfüllen des Fragebogens beginnen.

Der Empfänger des Schreibens kann auch einfach die Webseite aufrufen und mit SPID oder der elektronischer Identitätskarte EIK einsteigen.

Der ausgewählte Haushalt (bei der Listenerhebung) oder die ausgewählte Person (bei der Gebietserhebung L2) muss an der Zählung teilnehmen. Es besteht die gesetzliche Pflicht zur Beantwortung der Fragen.

Auch das Gemeindeerhebungsamt hilft Ihnen beim Ausfüllen der Fragebögen und steht für Informationen gerne zur Verfügung.

Das Gemeindeerhebungsamt befindet sich im Rathaus, Erdgeschoss Zimmer Nr. 7

Weitere nützliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landesinstitutes für Statistik ASTAT, sowie auf der Homepage des nationalen Statistikamtes ISTAT.

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Zuletzt aktualisiert: 03.11.2025, 15:08 Uhr

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