Verfassungsreferendum 2026

Im Amtsblatt der Republik Nr. 10 vom 14. Jänner 2026 wurde das Dekret des Staatspräsidenten vom 13. Jänner 2026 veröffentlicht, mit welchem für Sonntag, 22. und Montag, 23. März 2026, das Verfassungsreferendum zur Bestätigung des Verfassungsgesetzes mit dem Titel: «Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes» ...

Veröffentlichungsdatum:

03.02.2026

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2 Minuten

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Beschreibung

Im Amtsblatt der Republik Nr. 10 vom 14. Jänner 2026 wurde das Dekret des Staatspräsidenten vom 13. Jänner 2026 veröffentlicht, mit welchem für Sonntag, 22. und Montag, 23. März 2026, das Verfassungsreferendum zur Bestätigung des Verfassungsgesetzes mit dem Titel: «Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes», das vom Parlament verabschiedet und im Amtsblatt der Italienischen Republik 30. Oktober 2025, Nr. 253, veröffentlicht wurde.

Wahlkundmachung - Verfassungsreferendum am Sonntag, den 22. und Montag, den 23. März 2026

Die Abstimmung findet am Sonntag, von 7 Uhr bis 23 Uhr und am Montag von 7 Uhr bis 15 Uhr, statt.

Wer kann wählen

Zur Wahl werden jene Bürgerinnen und Bürger zugelassen, die am 22. März 2026 das 18. Lebensjahr vollendet haben und in den Wählerlisten eingetragen sind.

Briefwahl für vorübergehend im Ausland lebende Wahlberechtigte

Gesetz Nr. 52 vom 6.5.2015 führt einige Änderungen über die Abstimmung im Auslandswahlkreis für Parlamentswahlen und italienweite Volksabstimmungen ein. Für aus Arbeits- bzw. Studiengründen oder aus medizinischen Gründen für die Dauer von mindestens drei Monaten, im Laufe welcher gewählt wird, vorübergehend im Ausland lebende wahlberechtigte Italiener und deren Familienangehörigen wird die Briefwahl ermöglicht, nachdem sie sich über eine ausdrückliche Option, die nur für eine Abstimmung gilt, dafür aussprechen. Die Option für die Briefwahl muss der Gemeinde, in deren Wählerlisten der Wahlberechtigte eingetragen ist, binnen dem zweiunddreißigsten Tag vor dem Wahltag zukommen (binnen derselben Frist besteht auch die Möglichkeit des Widerrufs). Die genannte Frist versteht sich als Ordnungsfrist, damit das von der Verfassung geschützte Wahlrecht garantiert werden kann. Daher gelten für die Gemeinden jene Optionen als fristgerecht eingereicht, die bis spätestens 18. Februar 2026 im Gemeindewahlamt eingehen. Die Option für die Briefwahl kann per Post, per E-Mail (die nicht zertifiziert sein muss) verschickt werden bzw. persönlich im Wahlamt der Gemeinde, auch durch eine anderen Person, abgegeben werden.

Wahlamt der Gemeinde Eppan a.d.W.
Rathausplatz 1
39057 Eppan a.d.W.
Tel. 0471 084119
E-Mail: buergerdienste@eppan.eu - zertifizierte Email: eppan.appiano@legalmail.it

Option für die Zulassung der vorübergehend im Ausland lebenden Wähler zur Briefwahl im Auslandswahlkreis: Ansuchen Briefwahl

Zusatzliste für die Aufgaben des Stimmzählers und des Präsidenten

Wählerinnen und Wähler, welche bereit sind beim kommenden Verfassungsreferendum am 22. und 23. März 2026 in den Wahllokalen die Aufgabe des Stimmzählers oder des Präsidenten zu übernehmen werden ersucht sich zu melden.
Bitte melden Sie sich im Gemeindewahlamt mittels E-Mail-Adresse buergerdienste@eppan.eu oder telefonisch unter der Nummer 0471 084119. Das Gemeindewahlamt bereitet eine Zusatzliste von zur Verfügung stehenden Wählern vor, um diese im Falle von notwendigen Ersetzungen sofort kontaktieren zu können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Innenministeriums, sowie der Internetseite des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Internationale Kooperation unter www.esteri.it.

Kontakt

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Zuletzt aktualisiert: 06.02.2026, 10:30 Uhr

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