Plakatierung und Werbung - Tarife

Das Dokument listet die gültigen Gebühren der Gemeinde Eppan a.d.W. für die Nutzung öffentlichen Grundes (Besetzungen) und für Werbeanlagen ab dem 1. Januar 2025 auf.

Veröffentlichungsdatum

04.11.2025

Beschreibung

Das Dokument enthält die neuen Tarife der Vermögensgebühr, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Es regelt die Gebühren für die dauerhafte und zeitweilige Besetzung von öffentlichem Grund, wobei die Kosten je nach Zone (A, B, C) und der Art der Nutzung (z.B. Grund und Boden, unterirdischer Raum) variieren.
Zusätzlich werden die Kosten für verschiedene Werbeformen (mit und ohne feste Anlagen) und für die öffentliche Plakatierung detailliert festgelegt.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

04.11.2025

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Zuletzt aktualisiert: 04.11.2025, 10:11 Uhr

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