Interessierte Betriebe können ganzjährig einen Antrag um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene stellen.
Die Anträge werden vierteljährlich (innerhalb 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) angenommen. Im Hinblick auf die Vorzugskriterien und die Verfügbarkeit des Kontingents wird nach Ablauf jeden Trimesters eine Rangordnung erstellt und anschließend die Zuweisung der Gästebetten vorgenommen.
Die Anträge können entweder über zertifizierte elektronische Post (PEC) an die Adresse eppan.appiano@legalmail.it, über E-Mail an die Adresse info@eppan.eu oder persönlich im Protokollamt der Gemeinde, mit Vermerk des Datums und genauer Zeitangabe der Vorlage, eingereicht werden.
Weitere Informationen können der Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten entnommen werden.