Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene - Bettenstopp

Regelung zur Vergabe von Gästebetten auf Gemeindeebene mit dem Ziel, die Beherbergungskapazitäten zu steuern und eine Überlastung durch einen sogenannten Bettenstopp zu verhindern.

Dienst aktiv

Kategorien
Gästebetten

Für wen

Dieser Dienst ist für Gastbetriebe, private Vermieter von Ferienunterkünften und Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof in der Gemeinde Eppan gedacht.

Beschreibung

Interessierte Betriebe können die Anträge um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene stellen.

So geht's

Interessierte Betriebe können ganzjährig einen Antrag um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene stellen.

Die Anträge werden vierteljährlich (innerhalb 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) angenommen. Im Hinblick auf die Vorzugskriterien und die Verfügbarkeit des Kontingents wird nach Ablauf jeden Trimesters eine Rangordnung erstellt und anschließend die Zuweisung der Gästebetten vorgenommen.

Die Anträge können entweder über zertifizierte elektronische Post (PEC) an die Adresse eppan.appiano@legalmail.it, über E-Mail an die Adresse info@eppan.eu oder persönlich im Protokollamt der Gemeinde, mit Vermerk des Datums und genauer Zeitangabe der Vorlage, eingereicht werden.

Weitere Informationen können der Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten entnommen werden.

Was ist notwendig

Ansuchen gemäß Formularvorlage.

Was Sie erhalten

Eine Gästebettenzuweisung falls Verfügbarkeit besteht.

Fristen und Fälligkeiten

Die Gesuche werden ganzjährig angenommen.

Kosten

1 Stempelmarke zu 16,00 Euro.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Zugang zum Dienst

Datei

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.03.2026, 17:32 Uhr