Beglaubigung der Unterschrift beim Verkauf von Fahrzeugen

Wenn Sie ein registriertes bewegliches Gut, etwa ein Auto, ein Motorrad oder ein Wasserfahrzeug verkaufen möchten, müssen Sie Ihre Unterschrift auf der Eigentumsbescheinigung bzw. auf dem Verkaufsakt beglaubigen lassen.

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Verkauf von Fahrzeugen

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Für wen

Italienische oder ausländische Staatsbürger, die Eigentümer eines registrierten beweglichen Gutes sind und dasselbe verkaufen möchten.

Beschreibung

Bürger/innen, die ein bereits registriertes bewegliches Gut (z. B. Kraftfahrzeuge, Motorräder, Anhänger, Boote und Flugzeuge) verkaufen möchten, können die Beglaubigung der Unterschrift auf dem Original des Eigentumsnachweises beantragen bei:

  • einem Notar
  • dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister (P.R.A)
  • beim italienischen Automobilclub (ACI)
  • bei zugelassenen KFZ-Agenturen
  • bei der Gemeinde.

So geht's

Für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift beim Verkauf eines Fahrzeugs bringen Sie das zu unterschreibende Dokument (Besitzbogen) sowie die erforderlichen Unterlagen mit. Im Amt wird geprüft, dass alles vollständig ist, und Ihre Unterschrift wird amtlich beglaubigt. Weitere Details zu den benötigten Unterlagen finden Sie weiter unten.

Um dieses Verwaltungsverfahren abzuschließen, muss sich, nach Beglaubigung der Unterschrift des/der Verkäufers*In auf der Verkaufserklärung, der/die Käufer*In innerhalb von 60 Tagen an das öffentliche Kraftfahrzeugamt (PRA) oder eine Autoagentur wenden, welche in Folge die Besitzübertragung im öffentlichen Fahrzeugregister vornimmt.

Was ist notwendig

  • Eigentumsbescheinigung des Fahrzeuges oder digitale Eigentumsbescheinigung des Fahrzeuges (CDP oder CDP digitale)
  • Im Falle von Verlust der Eigentumsbescheinigung muss eine Verlustanzeige bei der Ortspolizei oder den Carabinieri gemacht werden und das Orginal derselben mitgebracht werden.
  • Autobüchlein
  • gültige Ausweis- oder Führerscheinkopie (oder Original) und Steuernummer des/der Verkäufers*In
  • gültige Ausweis- oder Führerscheinkopie (oder Original) und Steuernummer des/der Käufers*In
  • Handelt es sich beim/bei der Verkäufer*In/Käufer*In um eine Firma, muss ein Handelskammerauszug, nicht älter als 3 Monate, vorgelegt werden.
  • Angabe Verkaufspreis
  • Stempelmarke à 16,00 Euro

Was Sie erhalten

Beglaubigung ihrer Unterschrift auf dem Verkaufsakt.

Fristen und Fälligkeiten

Es bestehen keine Fristen oder Fälligkeiten. In der Regel erfolgt die Beglaubigung der Unterschrift bei Sicht.

Kosten

  • Stempelmarke à € 16,00 (muss mitgebracht werden)
  • Sekretariatsgebühren: € 0,50 (in bar)

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Verkaufserklärung mit Eigentumsbescheinigung – Erbschaft

Die Erben müssen zusammen mit dem/der Käufer*In im Gemeindeamt persönlich, mit den notwendigen Dokumenten, erscheinen und vor dem/der beauftragten Beamten*In ihre Unterschrift leisten. 

(Beim Käufer/bei der Käufer*In kann es sich auch um eine/n Erben*In handeln.)

Es müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:

  • Eigentumsbescheinigung des Fahrzeuges oder digitale Eigentumsbescheinigung des Fahrzeuges (CDP oder CDP digitale)
    Im Falle von Verlust der Eigentumsbescheinigung muss eine Verlustanzeige bei der Ortspolizei oder den Carabinieri gemacht werden und das Orginal derselben mitgebracht werden.
  • Autobüchlein
  • Todesbescheinigung
  • gültiger Ausweis- oder Führerschein und Steuernummer des/der Erben*In
  • gültiger Ausweis- oder Führerschein und Steuernummer des/der Käufers*In
  • Handelt es sich beim/bei der Käufer*In um eine Firma, muss ein Handelskammerauszug, nicht älter als 3 Monate, vorgelegt werden.
  • Angabe Verkaufspreis
  •  Stempelmarke à 16,00 Euro

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Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2025, 14:19 Uhr