Daueraufenthalt
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die sich fünf Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen auf italienischem Staatsgebiet aufgehalten haben.
Bestätigung der meldeamtlichen Eintragung von EU-BürgerInnen
Bürgerinnen und Bürger eines anderen EU-Staates, die sich mehr als 3 Monate auf italienischem Staatsgebiet aufhalten, müssen an ihrem Wohnort meldeamtlich eingetragen sein und können sich diese Eintragung vom Meldeamt bestätigen lassen.