Daueraufenthalt für EU Bürger und Bestätigung der meldeamtlichen Eintragung von EU-BürgerInnen

Informationen zu den Voraussetzungen und zur Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts sowie zur Bestätigung der meldeamtlichen Eintragung für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in Eppan a.d.W..

Dienst aktiv

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Für wen

Daueraufenthalt

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die sich fünf Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen auf italienischem Staatsgebiet aufgehalten haben.

Bestätigung der meldeamtlichen Eintragung von EU-BürgerInnen

Bürgerinnen und Bürger eines anderen EU-Staates, die sich mehr als 3 Monate auf italienischem Staatsgebiet aufhalten, müssen an ihrem Wohnort meldeamtlich eingetragen sein und können sich diese Eintragung vom Meldeamt bestätigen lassen.

Beschreibung

Daueraufenthalt

Das Daueraufenthaltsrecht wird Personen erteilt, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Italien aufhalten und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Bestätigung der meldeamtlichen Eintragung von EU-BürgerInnen

EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in Eppan a.d.W. müssen sich bei einem längeren Aufenthalt meldeamtlich eintragen lassen. Das Meldeamt bestätigt die Eintragung auf Anfrage.

So geht's

Füllen Sie das für Sie zutreffende Formular aus und senden Sie es als einzelne PDF-Datei:

Fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments bei. 

Dies gilt nicht, wenn das Formular digital signiert ist oder die verwendete PEC-Adresse im INAD registriert ist.

Was ist notwendig

  • Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben
  • Kopie eines Ausweisdokuments
  • EU – Bürger zusätzlich: Anhang B

Was Sie erhalten

Je nach Antrag erhalten Sie entweder eine Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts oder eine Bescheinigung über Ihre meldeamtliche Eintragung als EU-Bürgerin bzw. EU-Bürger.

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Kosten

2 Stempelmarken zu 16,00 Euro.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Zugang zum Dienst

Datei

Kontakte

Verantwortliche Organisationseinheit

Amt für allgemeine Dienste (Amt 1)

RATHAUSPLATZ 1, 39057 EPPAN AN DER WEINSTRASSE+39 0471 084444info@eppan.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.08.2026, 10:36 Uhr