Randschlägerungen

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ein Ansuchen zur Durchführung von Randschlägerungen zu stellen.

Dienst aktiv

Taglio marginale

Für wen

Bürger*innen der Gemeinde, deren Grund an Gemeindegrund angrenzt

Beschreibung

Interessierte Bürger können bis 30. September jeden Jahres eine schriftliche Mitteilung einreichen.

So geht's

Jene Bürger/innen, welche an der Durchführung von Randschlägerungen von auf Gemeindegrund stehendem Gehölz interessiert sind, melden sich bitte bis spätestens 30. September jeden Jahres mittels schriftlicher Mitteilung.

Hierfür ist ausschließlich der entsprechende Vordruck "Mitteilung von Randschlägerungen" zu verwenden.

Was ist notwendig

Was Sie erhalten

Genehmigung zur Randschlägerung

Fristen und Fälligkeiten

Die Ansuchen werden bis zum 30. September gesammelt und anschließend an die Forstbehörde weitergeleitet.

Kosten

Die Kosten für die Entfernung gehen zu Lasten des Antragstellers

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Zugang zum Dienst

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 27.03.2026, 11:59 Uhr