Abänderung der Planungsinstrumente

Antrag um Abänderung der Planungsinstrumente (Bauleitplan, Landschaftsplan, Durchführungspläne, Wiedergewinnungspläne) auf Privatinitiative

Themen
Bauleitplan

Für wen

Qualifizierte Techniker, welche für Privatpersonen Abänderungsanträge gemäß dem Landesgesetz 9/2018  durchführen möchten.

Beschreibung

Die Gemeinde hat die Planungshoheit über das gesamte Gemeindegebiet und somit die Aufgabe, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Siedlungsentwicklung der Gemeinde zu gestalten, zu steuern und zu fördern.

Im Sinne des Artikel 57, Absatz 10 des LG 9/2018 können Bürger der Gemeinde einen Antrag um Abänderung zu den Planungsinstrumenten vorlegen vorlegen, für die keine Verpflichtung zur Annahme besteht, die aber die Möglichkeit hat, sich den Abänderungsentwurf im öffentlichen Interesse zu eigen zu machen.

So geht's

  • Der Abänderungsantrag des Plans muss von einem befugten Techniker an die zertifizierte E-Mail-Adresse (eppan.appiano@legalmail.it) der Gemeinde übermittelt werden.
  • Die Unterlagen müssen zweisprachig und vollständig gemäß Artikel 52, LG 9/2018 sein. Zur Unterstützung des beauftragten Planers stehen Checklisten (siehe Abschnitt "Datei"). Es wird empfohlen, vor der Einreichung des Antrags mittels PEC-Mail, einen Termin mit dem zuständigen Amt zu vereinbaren, um den Änderungsvorschlag zu besprechen.

Was ist notwendig

Der Änderungsvorschlag ist von dem befähigten Techniker (Architekt/Ingenieur) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen gemäß der Checkliste (siehe Abschnitt "Datei") einzureichen.

Was Sie erhalten

Genehmigung der eingereichten Abänderung des Planungsinstrumentes

Fristen und Fälligkeiten

  • Die Unterlagen für den Änderungsantrag müssen mindestens 30 Tage vor der Sitzung der Gemeindekommission für Raum und Landschaft eingereicht werden, der grundsätzlich jeden vierten Donnerstag im Monat tagt. Die Einberufung der Sitzungen liegt im Ermessen der Gemeinde in Abhängigkeit von den eingegangenen Änderungsanträgen.
  • Die Erörterung in der Kommission erfolgt in chronologischer Reihenfolge und nur sobald die Unterlagen vollständig sind.
  • Das Genehmigungsverfahren ist im LG 9/2018 je nach dem von der Änderung betroffenen Planungsinstrument festgelegt:

Kosten

Es ist keine Gebühr geschuldet.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 21.09.2026, 11:19 Uhr