Auflösung einer Lebenspartnerschaft

So können Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin auflösen.

Themen
Auflösung einer Lebenspartnerschaft

Für wen

Sie können in folgenden Fällen eine Lebenspartnerschaft auflösen:

  • Die Lebenspartnerschaft wurde in der Gemeinde Eppan a.d.W. gegründet, unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz der PartnerInnen.
  • Mindestens ein/e der PartnerInnen hat seinen/ihren Wohnsitz in der Gemeinde Eppan a.d.W..
  • Die im Ausland gegründete Lebenspartnerschaft wurde in das Register der Gemeinde Eppan a.d.W. umgeschrieben, unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz der PartnerInnen.

Hinweis

Sollten die LebenspartnerInnen weder deutsch noch italienisch sprechen, müssen sie von einem Dolmetscher bzw. einer Dolmetscherin begleitet werden. Der Beistand eines Rechtsanwaltes bzw. einer Rechtsanwältin ist fakultativ.

Beschreibung

Die LebenspartnerInnen können vor dem Standesbeamten bzw. der Standebeamtin eine Vereinbarung zur Auflösung der Lebenspartnerschaft unterzeichnen.

So geht's

  1. Nehmen Sie Kontakt zum Standesamt auf, um die Willenserklärung zur Auflösung der Lebenspartnerschaft einzureichen.
  2. 3 Monate nach der Unterzeichnung der Willenserklärung können Sie beim Standesamt einen Termin für die Unterzeichnung der Auflösungserklärung vereinbaren.
  3. Nach weiteren 30 Tagen können sie beim Standesamt einen weiteren Termin für die Unterzeichnung der Bestätigung der Auflösung der Lebenspartnerschaft vereinbaren.

Was ist notwendig

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind:

  • Beleg der erfolgten Zahlung an das Gemeindeschatzamt der festen Gebühr von 16,00 Euro

Für alle Fragen und Informationen wenden Sie sich an unsere Standesbeamten im Rathaus - Erdgeschoss Zimmer 6 A/B oder senden Sie eine E-Mail an buergerdienste@eppan.eu oder rufen Sie uns an: Telefonnummer +39 0471 084 457.

Was Sie erhalten

Es kommt zu einer Auflösung der Ehe zwischen den Ehegatten.

Fristen und Fälligkeiten

Die Auflösung einer Lebenspartnerschaft kann man ganzjährig vornehmen.

Kosten

Fixgebühr zu 16,00 Euro
Sie können die Zahlung wie folgt vornehmen:

  • beim Schatzamt der Gemeinde Eppan: Raiffeisenkasse Überetsch mit Sitz in Eppan, Rathausplatz 13
  • mittels Überweisung auf das Bankkonto IBAN IT03N0825558160000300099007

Als Zahlungsgrund bitte „Feste Gebühr laut Art. 12, Abs. 6 des G. 162/2014” angeben.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 18.08.2026, 16:07 Uhr