Sie können in folgenden Fällen eine Lebenspartnerschaft auflösen:
- Die Lebenspartnerschaft wurde in der Gemeinde Eppan a.d.W. gegründet, unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz der PartnerInnen.
- Mindestens ein/e der PartnerInnen hat seinen/ihren Wohnsitz in der Gemeinde Eppan a.d.W..
- Die im Ausland gegründete Lebenspartnerschaft wurde in das Register der Gemeinde Eppan a.d.W. umgeschrieben, unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz der PartnerInnen.
Hinweis
Sollten die LebenspartnerInnen weder deutsch noch italienisch sprechen, müssen sie von einem Dolmetscher bzw. einer Dolmetscherin begleitet werden. Der Beistand eines Rechtsanwaltes bzw. einer Rechtsanwältin ist fakultativ.