Abfeuern von Böllern, Salutschüsse, Ehrensalven, Schüsse von Feuerwaffen für Filmaufnahmen u.ä.

Für das Abfeuern von Böllern, Salutschüssen, Ehrensalven sowie für Schüsse mit Feuerwaffen im Rahmen von Filmaufnahmen ist vorab eine Genehmigung des Bürgermeisters erforderlich.

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Bürger*innen der Gemeinde

Beschreibung

Für das Abfeuern von Böllern, für Salutschüsse, Ehrensalven, Schüsse von Feuerwaffen für Filmaufnahmen o.ä. ist eine Genehmigung des Bürgermeisters einzuholen.

So geht's

Für das Abfeuern von Böllern, für Salutschüsse, Ehrensalven, Schüsse von Feuerwaffen für Filmaufnahmen ist eine Genehmigung des Bürgermeisters einzuholen.

Was ist notwendig

Ansuchen gemäß Formularvorlage

Was Sie erhalten

Genehmigtes Ansuchen

Fristen und Fälligkeiten

Das Ansuchen ist an keine Frist gebunden.

Kosten

Für das Ansuchen ist eine Stempelmarke in der Höhe von 16,00 Euro geschuldet.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Datei

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Zuletzt aktualisiert: 15.06.2026, 08:54 Uhr