Für das Abfeuern von Böllern, Salutschüssen, Ehrensalven sowie für Schüsse mit Feuerwaffen im Rahmen von Filmaufnahmen ist vorab eine Genehmigung des Bürgermeisters erforderlich.
Dienst aktiv
Bürger*innen der Gemeinde
Für das Abfeuern von Böllern, für Salutschüsse, Ehrensalven, Schüsse von Feuerwaffen für Filmaufnahmen o.ä. ist eine Genehmigung des Bürgermeisters einzuholen.
Für das Abfeuern von Böllern, für Salutschüsse, Ehrensalven, Schüsse von Feuerwaffen für Filmaufnahmen ist eine Genehmigung des Bürgermeisters einzuholen.
Ansuchen gemäß Formularvorlage
Genehmigtes Ansuchen
Das Ansuchen ist an keine Frist gebunden.
Für das Ansuchen ist eine Stempelmarke in der Höhe von 16,00 Euro geschuldet.
Bedingungen und Konditionen für den Zugang und die Nutzung des Dienstes
Zuletzt aktualisiert: 15.06.2026, 08:54 Uhr