Sekretariatsgebühren für Bauamtsakte

Allgemeine Informationen

Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 546 vom 01.12.2020, abgeändert durch Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 723 vom 27.12.2022 wurden die Sekretariatsgebühren für Bauamtsakte im Sinne des Art. 10 der Notverordnung Nr. 8 vom 18.01.1993, umgewandelt in Gesetz Nr. 68 vom 19.03.1993 genehmigt.

Die Sekretariats- und Bearbeitungsgebühren können auf das Schatzamtskonto der Gemeinde Eppan (IBAN: IT03N0825558160000300099007) überwiesen oder alternativ bei kleineren Beträgen direkt im Bauamt eingezahlt werden.

Als Einzahlungsgrund bitte angeben:

    • Liegenschaftsdaten (Parzellennummer)

Rückerstattung von Gebühren

Wenn die Gebühren, die Sie bezahlt haben (Bearbeitungsgebühren, Sekretariatsgebühren, Eingriffsgebühren) bzw. anderweitige Beträge nicht geschuldet waren oder höher sind als der geschuldete Betrag, können Sie die Rückerstattung dieser Summen beantragen.

Zuständig

Formulare

DEU