Gemeindewahlen 2025

Wahlurne

Direktwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und des Gemeinderates

Sonntag 4. Mai 2025
Die Wahllokale sind für die Stimmabgabe von 7.00 bis 22.00 Uhr geöffnet.

Wahlkundmachung - Direktwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und des Gemeinderates 2025

Die Listen und die Namen der Kandidaten und Kandidatinnen der am 4. Mai 2025 stattfindenden Gemeindewahlen finden sie hier


Wahl des Bürgermeisters
In den Gemeinden der Provinz Bozen mit einer Bevölkerung bis zu 15.000 Einwohnern erfolgt die Wahl des Bürgermeisters auf eigens dazu vorgesehenen Stimmzetteln.
Jeder Wähler wählt einen Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters, indem er mit einem Kopierstift dessen Zunamen und, wenn erforderlich, dessen Zu- und Vornamen in die auf dem Stimmzettel gedruckte Zeile einträgt. 

Stimmabgabe für die Wahl des Gemeinderates
In den Gemeinden der Provinz Bozen mit einer Bevölkerung bis zu 15.000 Einwohnern wird die Listenstimme abgegeben, indem auf dem Stimmzettel mit dem Kopierstift ein Zeichen auf das Listenzeichen der gewählten Liste oder in das Rechteck gesetzt wird, in welchem es enthalten ist.
Ein gültiger Stimmzettel gilt als eine Listenstimme.
Der Wähler kann seine Vorzugsstimme ausschließlich den Kandidaten der gewählten Liste geben.
Jeder Wähler darf für höchstens vier Kandidaten Vorzugsstimmen abgeben.
Die Vorzugsstimme wird abgegeben, indem mit dem Kopierstift auf den neben dem Listenzeichen vorgedruckten Zeilen der Zuname, notfalls der Zu- und Vorname, der bevorzugten Kandidaten eingetragen wird, die in der gewählten Liste enthalten sind.
Falls der Kandidat zwei Zunamen hat, kann der Wähler bei Abgabe der Vorzugsstimme nur einen der beiden Zunamen angeben. Wenn die Möglichkeit einer Verwechslung unter mehreren Kandidaten besteht, muss die Angabe beide Zunamen und notfalls Geburtsdatum und Geburtsort enthalten.

Wähler
Wähler in der Gemeinde der Provinz Bozen sind die italienischen Staatsbürger, die in den Wählerlisten der Gemeinden der genannten Provinz eingetragen sind.
Die Wähler müssen am Tag der Wahl (04.05.2025) das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kundmachung über die Ausschreibung der Wahlen (20.03.2025) seit vier Jahren in der Region ununterbrochen ansässig sein, wobei sie den größten Zeitabschnitt dieser vier Jahre in der Provinz Bozen verbracht haben müssen.

Wahlrecht der EU-Bürger*innen für die Wahl des Gemeinderats und Direktwahl des Bürgermeisters
EU-Bürger*innen, welche 4 Jahre ununterbrochen in einer Gemeinde der Provinz Bozen ansässig waren, haben bei den Wahlen der Gemeindeorgane die Möglichkeit das aktive Wahlrecht in ihrer Wohnsitzgemeinde auszuüben. Die in Italien ansässigen EU-Bürger*innen müssen innerhalb von 40 Tagen (25.03.2025) vor dem eigentlichen Wahltermin einen Antrag auf Eintragung in die spezifische Zusatzwählerliste, die von der Wohnsitzgemeinde errichtet wurde, stellen.
Die EU-Bürger müssen am Tag der Wahl (04.05.2025) das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kundmachung über die Ausschreibung der Wahlen (20.03.2025) seit vier Jahren in der Region ununterbrochen ansässig sein, wobei sie den größten Zeitabschnitt dieser vier Jahre in der Provinz Bozen verbracht haben müssen.

Wahlausweis
Für die Stimmabgabe benötigen Sie den Wahlausweis und einen Personalausweis.
Vom Wahlamt dieser Gemeinde erhalten Sie:
- ein Duplikat, sollten Sie den Wahlausweis verloren haben;
- Ihren Wahlausweis, sollten Sie erst kürzlich Ihren Wohnsitz in diese Gemeinde verlegt haben. Bitte bringen Sie hierfür den Wahlausweis der vorherigen Wohnsitzgemeinde mit.
- einen neuen Wahlausweis, wenn auf Ihrem aktuellen bereits alle verfügbaren Felder abgestempelt worden sind. Bitte bringen Sie hierfür den vollen Wahlausweis mit.
Zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten ist das Gemeindewahlamt hierfür wie folgt geöffnet:
- Freitag, 02.05.2025, von 09.00 bis 18.00 Uhr
- Samstag, 03.05.2025 von 09.00 bis 18.00 Uhr
- Sonntag,  04.05.2025 von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gemeindewahlamtes gerne zur Verfügung:
Gemeinde Eppan a.d.W.: Tel. 0471 084458

Zusatzliste für die Aufgaben des Stimmzählers und des Präsidenten
Wählerinnen und Wähler, welche bereit sind bei den kommenden Gemeindewahlen am 4. Mai 2025 in den Wahllokalen die Aufgabe des Stimmzählers oder des Präsidenten zu übernehmen werden ersucht sich zu melden. Bitte melden Sie sich im Gemeindewahlamt mittels EMail-Adresse buergerdienste@eppan.eu oder telefonisch unter der Nummer 0471 084119. Das Gemeindewahlamt bereitet eine Zusatzliste von zur Verfügung stehenden Wählern vor, um diese im Falle von notwendigen Ersetzungen sofort kontaktieren zu können.

Weitere Informationen zu den Gemeindewahlen sind auf der offiziellen Webseite der Region https://www.region.tnst.it/ zu finden.

11.02.2025

DEU